Weitere Entscheidung unten: SG Dortmund, 04.06.2003

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   SG Gelsenkirchen, 10.10.2003 - S 6 KN 32/03 KR   

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https://dejure.org/2003,13673
SG Gelsenkirchen, 10.10.2003 - S 6 KN 32/03 KR (https://dejure.org/2003,13673)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 10.10.2003 - S 6 KN 32/03 KR (https://dejure.org/2003,13673)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - S 6 KN 32/03 KR (https://dejure.org/2003,13673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Gewährung einer orthopädischen Matratze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer orthopädischen Matratze; Leiden unter degenerativen Veränderungen der Lendenwirbelsäule und unter einem Schlafapnoesyndrom; Voraussetzungen des Anspruchs auf Versorgung mit Heilmitteln bzw. Hilfsmitteln; Ausschluss des Versorgungsanspruchs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 8/95

    Heilmittel - Hilfsmittel - antiallergener Matratzenüberzug - Kostenerstattung für

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 10.10.2003 - S 6 KN 32/03
    Denn der vorbeschriebene Rechtsgedanke des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist insoweit grundsätzlich auch auf den Bereich der Arznei- und Heilmittelversorgung übertragbar (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 18.01.1996 - Az.: 1 RK 8/95).

    Dies gilt unabhängig davon, ob von diesem Gegenstand eine zusätzliche therapeutische Wirkung ausgehen mag, wie z.B. bei antiallergenen Matratzenüberzügen (BSG, Urteil vom 18.01.1996 - Az.: 1 RK 8/95).

  • BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97

    Beihilfe für antiallergene Mittel (Kissen, Bett usw.)

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 10.10.2003 - S 6 KN 32/03
    Dies führt dazu, dass orthopädische Matratzen im Beihilferecht dem Bereich der Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens zugeordnet werden und vor diesem Hintergrund eine Beihilfefähigkeit ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 25.02.1999 - Az.: 6 AZR 512/97; HessVGH, a.a.0.; München, Urteil vom 01.02.1989 - Az.: 3 B 88.011889; OVG Münster, Urteil vom 14.07.1988 - Az.: 12 A 1271/86).
  • VGH Hessen, 08.11.1989 - 1 UE 3123/87

    Beihilfe: Kosten der Fahrradanmietung nicht beihilfefähig

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 10.10.2003 - S 6 KN 32/03
    Denn nach den verschiedenen Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder gehören Gegenstände, deren Anschaffungskonten Aufwendungen der allgemeinen Lebenshaltung sind (z.B. Bandscheibenmatratzen, Liegestühle, Gesundheitsschuhe, Fieberthermometer, Heizkissen, Bestrahlungslampen und dgl.) nicht zu den Heil- oder Hilfsmitteln (vgl. nur HessVGH, Urteil vom 08.11.1989 - Az.: 1 UE 3123/87).
  • LSG Niedersachsen, 26.04.1995 - L 4 KR 7/95

    Krankenversicherung; Kostenerstattung; Wasserbett; Luxusartikel;

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 10.10.2003 - S 6 KN 32/03
    Zum einen werden solche qualitativ hochwertig ausgestatteten Matratzen im Einzelhandel allgemein angeboten, zum anderen wird ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens noch nicht dadurch zu einem von der Krankenkasse zu gewährenden Heil- oder Hilfsmittel, dass er gegebenenfalls behindertengerecht ausgestattet und ausgerüstet wird (vgl. hierzu LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.04.1995 - Az.: L 4 KR 7/95, Urteil vom 12.08.1994 - Az.: L 4 KR 229/93) oder von ihm eine krankheitslindernde Wirkung ausgeht.
  • LSG Niedersachsen, 12.08.1994 - L 4 KR 229/93

    Krankenversicherung; Bettausstattung; Kissen; Matratze; Gebrauchsgegenstand;

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 10.10.2003 - S 6 KN 32/03
    Zum einen werden solche qualitativ hochwertig ausgestatteten Matratzen im Einzelhandel allgemein angeboten, zum anderen wird ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens noch nicht dadurch zu einem von der Krankenkasse zu gewährenden Heil- oder Hilfsmittel, dass er gegebenenfalls behindertengerecht ausgestattet und ausgerüstet wird (vgl. hierzu LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.04.1995 - Az.: L 4 KR 7/95, Urteil vom 12.08.1994 - Az.: L 4 KR 229/93) oder von ihm eine krankheitslindernde Wirkung ausgeht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.1988 - 12 A 1271/86
    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 10.10.2003 - S 6 KN 32/03
    Dies führt dazu, dass orthopädische Matratzen im Beihilferecht dem Bereich der Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens zugeordnet werden und vor diesem Hintergrund eine Beihilfefähigkeit ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 25.02.1999 - Az.: 6 AZR 512/97; HessVGH, a.a.0.; München, Urteil vom 01.02.1989 - Az.: 3 B 88.011889; OVG Münster, Urteil vom 14.07.1988 - Az.: 12 A 1271/86).
  • SG Düsseldorf, 23.06.2005 - S 8 KR 210/03

    Krankenversicherung

    Entsprechende (abschlägige) Entscheidungen bezüglich der Versorgung mit sog. Bandscheibenmatratzen haben auch das Bayrische Landessozialgericht (Urteil vom 15.07.2004 - L 4 KR 125/03 - ) und das Sozialgericht Gelsenkirchen (Urteile vom 21.03.2003 - S 24 KR 69/02 - und vom 10.10.2003 - S 6 KN 32/03 KR - ; alle Urteile veröffentlicht in: www.sozialgerichtsbarkeit.de, Stichwort: Entscheidungen) getroffen.
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   SG Dortmund, 04.06.2003 - S 6 KN 32/03   

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https://dejure.org/2003,53125
SG Dortmund, 04.06.2003 - S 6 KN 32/03 (https://dejure.org/2003,53125)
SG Dortmund, Entscheidung vom 04.06.2003 - S 6 KN 32/03 (https://dejure.org/2003,53125)
SG Dortmund, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - S 6 KN 32/03 (https://dejure.org/2003,53125)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2005 - L 18 KN 120/03

    Berücksichtigungsfähige Versicherungszeiten jugoslawischer Versicherter in der

    Diese Klage ist unter dem Aktenzeichen SG Dortmund S 6 KN 32/03 eingetragen worden.

    Mit Beschluss vom 7.5.2003 hat das Sozialgericht die Verfahren S 6 KN 32/03 und S 6 KN 62/03 miteinander verbunden und das Verfahren unter dem ersten Aktenzeichen fortgeführt.

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